Ab 1.7.2010 wird die Deutsche Post AG für Dienstleistungen, welche nicht "den Grundbedürfnissen der Bevölkerung" entsprechen, MWST-pflichtig.
Einen detaillierten Überblick über die ab 1.7.2010 steuerpflichteigen Produkte der Deutschen Post finden Sie im Internet unter
Deutsche Post
Änderungen bei den Vorausverfügungen BRIEF
Ab dem 01.07.2010 können bei Briefen und Postkarten folgende Vorausverfügungen weiter genutzt werden:
"Nicht nachsenden!"
"Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!"
Alle anderen Vorausverfügungen fallen weg und werden ab dem 01.07.2010 nicht mehr umgesetzt:
"Wenn Empfänger verzogen, zurück!"
"Wenn unzustellbar, zurück!"
"Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!"
"Bei Unzustellbarkeit Anschriftenberichtigungskarte!"
"Bei Mängeln in der Anschrift Anschriftenberichtigungskarte!"
Danach ist eine Vorausverfügung nur noch mit dem Produkt PREMIUMADRESS möglich. Hierfür erhält man von der Deutschen Post einen personalisierten Datamatrixcode, der auf das Anschreiben im Bereich des Adressfensters einfügt werden kann. Die unzustellbaren Adressen erhält man dann z.B. als elektronische Datei von der Deutschen Post AG zurück.nur noch Nutzung von PREMIUMADRESS
Informationen zu Premiumadress finden Sie unter www.premiumadress.de.
Sie haben Fragen bezüglich Ihres nächsten Versands und damit verbunden zu Vorausverfügung bzw. Premiumadress? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern Tel: 033731/864-0.









